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D I E E N E R G I E S P A R V E R O R D N U N G Die neue Energiesparverordnung (EnEV) bringt Neuerungen für Gebäudeplaner und Besitzer: Der Heizenergiebedarf für Neubauten muss um 30% gegenüber der Wärmeschutzverordnung von 1995 sinken. Für Altbauten gelten Nachrüstverpflichtungen und bedingte Anforderungen im Falle von Modernisierungsvorhaben. In den nächsten Jahren werden fast vier Millionen unwirtschaftlicher Heizkessel davon erfasst sein. Die neue Energieeinsparverordnung ersetzt die bisher geltende Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Sie beinhaltet die beiden Berechnungsvorschriften für die Bautechnik und die anlagentechnische Bewertung. Die EnEV definiert für Gebäude zwei energetische Größen in Form einer Haupt- und einer Nebenforderung: Zum einen darf ein bestimmter Primärenergiebedarf nicht überschritten werden (Hauptforderung). Zum anderen soll die Wärmeübertragende Umfassungsfläche ein energetisches Mindestniveau nicht überschreiten. Ist das Mindestniveau aus der Zweitforderung eingehalten, können ohne weitere aufwendige Dämm-Maßnahmen mit geeigneten, sparsamen Heizungssystemen die Forderungen der Norm erfüllt werden.
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Angesichts stark gestiegener Öl- und Gaspreise und permanent vorhandenen Konfliktpotentials auf dem Energiemarkt eine gute Gelegenheit, sich langfristig weitgehend unabhängig zu versorgen. Der Betreiber der Heizung hat die Wahl, ob er die geforderten Werte durch Investition in die Gebäudedämmung oder durch die Umstellung auf Wärmepumpen, Solaranlagen oder Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung erzielt. Wir beraten sie gerne zu Ihrem Objekt, errechnet die nötigen Maßnahmen und erarbeiten ein optimales Konzept für Ihren Bedarf.
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